
Abgabenänderungsgesetz 2023: Entnahme von Gebäuden zum Buchwert oder gemeinen Wert?
Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.
Nach geltender Rechtslage bestehen Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von € 3.000,00 für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen bzw. € 4.500,00 bei Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen.
Mit einem eigenen steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und jungen KMUs soll entsprechend einem Gesetzesentwurf – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile gewährt und die Komplexität der Bewertung des geldwerten Vorteils durch eine Pauschalregelung vermindert werden.
Im Folgenden einige (unvollständige) Eckpunkte der geplanten Regelung:
Die entsprechende Gesetzesänderung lag bei Drucklegung dieses Artikels als Ministerialentwurf vor. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. August 2023
Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.
Eine neue Rechtsform soll insbesondere Start-ups mehr Flexibilität bringen.
Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.
Neue Möglichkeiten für Start-ups und junge KMUs zur Bindung von Mitarbeitern.
Krankenversicherte Neue Selbständige erhalten eine Beitragsgutschrift.
Bis zu € 3.000,00 steuerfrei.
Kundenstimmen stärken Glaubwürdigkeit und vermitteln Sicherheit.
Die entsprechende Richtlinie zur Förderung wurde veröffentlicht.